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Impressum

Verantwortliche für den Inhalt der Webseite:

Brigitte & Christoph Börsting

Doernkamp 12

48683 Ahaus

​

Tel.:   0171 4571863 od. 0151 42522235

Mail:  seaside-am-haff@gmx.de

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand, Preise, Bedingungen
Vertragsgegenstand ist die Vermietung einer möblierten Unterkunft (Mietobjekt) zur kurzfristigen Nutzung als Wohn- oder Ferien-Unterkunft für begrenzte Zeit.
Details zum Mietobjekt, wie z.B. Name und Anschrift und Kapazität finden Sie in der Buchungsbestätigung.
Ebenso die Details zum Mietzeitraum und die damit verbunden Kosten (und Preise).
Im Leistungspreis ist die anfallende Mehrwertsteuer enthalten.
Nicht im Gesamtmietpreis enthalten sind eventuell erforderliche Reinigung von Sitzmöbeln und
Textilfußbodenbelägen mittels spezieller Reinigungsmethoden. Hausmüll und eventuell anfallende Kaminasche
ist vor der Rückgabe des Mietobjektes zu entsorgen.
Das Mietobjekt wird am Tag des Mietbeginns an den Mieter übergeben. Die Rückgabe des Mietobjektes erfolgt
am letzten Tages des Mietzeitraumes. Die genauen Uhrzeiten finden Sie in der Buchungsbestätigung.
Die Übergabe ist dort ebenfalls geregelt.

§2 Vertragsparteien:
Der Vermieter (GFE) und der Mieter sind in der Buchungsbestätigung genannt.
Der Anfragende versichert, dass er für sich selber und die in der Anfrage benannten Personen berechtigt ist.
Sofern sich nach Buchungsbestätigung die bezeichneten Personen ändern ist eine erneute Bestätigung des
Vermieters einzuholen.
Die maximale Personenanzahl ist oben genannt und darf nicht überschritten werden. Der Vermieter behält sich
die Ausübung seines Hausrechtes gegenüber unberechtigten Personen, insbesondere Dritten, die nicht in der
Buchung genannt wurden, vor. Die Ausübung des Hausrechtes kann auch durch vom Vermieter beauftragte
Personen erfolgen.

§3 Zustandekommen des Mietvertrages:
Der/die Mieter haben in der Buchung alle Personen anzugeben, die während der Mietzeit das Mietobjekt
bewohnen. Die Abwicklung erfolgt über die Oase am Haff (GFE).
Nach der Buchung wird der Vermieter durch den Verwalter (GFE) den/die Mieter ein Angebot senden, das dieser
nach Erhalt bestätigt. Alle Buchungen müssen durch den Vermieter (GFE) angenommen werden. Diese
Annahme wird dem/den Mieter(n) per email seitens der GFE bestätigt (Bestätigung). 

§4 Zahlung:
Die Details zur Anzahlung, in Prozent und Betrag sowie das Fälligkeitsdatum sind in der Buchungsbestätigung (GFE)
geregelt.
Die Details zur Rest- oder Vollzahlung des Mietzinses, sowie der zusätzlichen Leistungen und der Endreinigung,
falls nicht im Mietzins enthalten, sind ebenfalls geregelt.
Die Details zum Konto ebenso.
Sofern die Zahlungen nicht innerhalb der genannten Fristen erfolgen, kann der Vermieter vom Vertrag
zurücktreten. In diesem Falle wird Schadenersatz entsprechend § 7 fällig.

§5 Haftung:
Der/die Mieter haften für alle von Ihnen an der Mietsache verursachten Schäden, weiterhin haften der/die Mieter
für alle von Dritten verursachten Schäden, die auf Veranlassung oder mit Duldung des/der Mieter(s) Zugang zum
Mietobjekt hatten. Als Dritte gelten auch Personen, die aufgrund in ihrer Person liegenden Eigenschaften nicht
selbst haftbar gemacht werden können.
Der/die Mieter trägt die Beweislast dafür, dass die Schäden nicht von ihm oder den genannten Dritten verursacht
wurden. Schäden sind innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis schriftlich beim Vermieter geltend zu machen.
Später geltend gemachte Schäden sind von der Regulierung ausgeschlossen.
Die Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf den Betrag beschränkt, den der/die Mieter an den
Vermieter gezahlt haben oder zahlen müssen.

§6 Nebenpflichten:
Der/die Mieter haben alle das Mietobjekt bewohnenden Personen bei den zuständigen Stellen zu melden und die
gesetzlichen Abgaben und Steuern (Kurtaxe) zu zahlen. Mängel am Mietobjekt sind dem Vermieter unverzüglich
mitzuteilen, Minderungsansprüche können nur ab Kenntnis des Vermieters geltend gemacht werden.
Die Beweislast für die Kenntnisnahme und das Vorliegen der Mängel liegt beim Mieter. Die Geltendmachung von
Minderungsansprüchen, die weniger als 10 % des gesamten vereinbarten Mietzinses ausmachen, sind
ausgeschlossen.

§7 Stornierung:
Soweit der/die Mieter den Bezug aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (zB. Krankheit, Tod eines engen
Angehörigen) nicht antreten kann, kann er vom Vertrag zurücktreten. Die Beweislast für die bezeichneten
Rücktrittsgründe liegt beim Mieter.
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach den Stornierungsdaten. Erfolgt keine Stornierung und es wird
nicht bezogen wird Schadenersatz in voller Höhe fällig.
Stornierung bis:
42 Tage vor Anreise, Gebühr: 30% von der Miete
Spätere Stornierung:
Gebühr: 80% von der Miete
7 Tage vor Anreise oder ohne Stornierung - keine Anreise:
Gebühr: voller Mietbetrag
Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter zu benennen. Der Vermieter muss das Angebot annehmen, soweit
keine begründeten Einwände gegen die Person des Ersatzmieters vorliegen.
Eine Schadenersatzpflicht tritt im Falle des Eintritts eines Ersatzmieters zu den gleichen Konditionen, nicht ein.

§8 Kaution:
Die Kaution wird durch den Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auf das von dem Mieter benannte
Konto zurückerstattet, soweit die Kaution nicht für Schadensbeseitigungen oder Verrechnung für den Verbrauch
von Elektrizität oder Wasser notwendig ist.
Soweit die Kaution oder Teile der Kaution zur Schadensbeseitigung oder zur Verrechnung eingesetzt werden
müssen, erhält der/die Mieter eine Abrechnung. Weitergehende Ansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
Die nicht verbrauchte Kaution wird 14 Tage nach beenden des Mietvertrags zurückerstattet, bzw. die Abrechnung
erstellt.

§9 Rücktritt des Vermieters
Wird eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und diesen fristlos zu kündigen, wenn höhere
Gewalt oder andere Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, der Gast unerlaubter Weise Tiere
mitbringt, in der Ferienwohnung oder im Gebäude unerlaubt raucht, Möbel, sonstige Gegenstände oder
Gebäudeteile beschädigt oder unüblich verschmutzt. Gegebenenfalls trägt der Mieter die Kosten einer
Sonderreinigung. Bei berechtigtem Rücktritt/ Kündigung des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz. Bei höherer Gewalt / Streik kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermeiter
abgeleitet werden.

§10 Rücksendung persönlicher Dinge
Sollten persönliche Dinge in der Ferienwohnung liegengeblieben sein, werden diese gegen eine Kosten- und Aufwandspauschale von 20 Euro an die Heimatadresse versendet.

§11 Sonstiges:
Soweit eine der Vertragbestimmungen nicht mit dem geltenden Recht vereinbar ist, bleibt der Vertrag ansonsten
wirksam, anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die mit dem Gesetz vereinbar ist und den
ursprünglichen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.
 

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